Das Bundesinnenministerium will Leistungen für Asylanten kürzen: die Einreise aus sicheren Herkunftsländern soll künftig als Missbrauch von Sozialleistungen gelten
München - Klarer hätte es das Bundesverfassungsgericht nicht formulieren können: das staatliche Geld, das Asylbewerber bekommen, sei 'evident unzureichend' und müsse deutlich erhöht werden, denn das Grundgesetz garantiere ein menschenwürdiges Existenzminimum, urteilten die höchsten Richter im vergangenen Juli. 'Migrationspolitische Erwägungen', etwa möglichst wenige Flüchtlinge anzuziehen, könnten 'kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen'. Dem Asylbewerber die Leistungen zusammenzustreichen bis er ausreist, ist demnach nicht mehr möglich.
Leistungen für Asylbewerber sollen weiter gekürzt werden, so Bundesinnenminister Friedrich
Nun aber glaubt das Bundesinnenministerium einen Weg gefunden zu haben, doch noch zu kürzen: die Einreise aus sicheren Herkunftsländern soll künftig als Missbrauch von Sozialleistungen gelten. Dies geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Darin haben die Ministerialjuristen ihre ganz eigensinnige Interpretation des Karlsruher Urteils ausgetüftelt. Bereits geltendes Recht erlaube, die Hilfe bei Missbrauch zu kürzen, etwa wenn Asylbewerber nur deshalb ins Land gekommen sind, um Sozialleistungen zu bekommen. Auch Hartz-IV-Beziehern könnten ja die Leistungen gekürzt werden, argumentiert das Ministerium. 'Es werden daher keine migrationspolitischen Zwecke verfolgt, vielmehr geht es um Maßnahmen gegen Sozialmissbrauch.' Die Kürzung soll alle Flüchtlinge aus den Herkunftsländern treffen, die als sicher gelten. Serbien und Mazedonien sollen zu solchen Ländern erklärt werden.
Mit dieser Konstruktion soll nun die Vorgabe des Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich umgesetzt werden, derzeit erarbeitet die Bundesregierung ein neues Gesetz zu den Asylleistungen. Der CSU-Politiker hatte Ende Oktober gefordert, Asylantragsteller aus sicheren Staaten sollten künftig 'eine abgesenkte Barleistung erhalten'. Friedrich zielt damit vor allem auf die stark steigende Zahl von Flüchtlingen vom Balkan, vor allem Roma aus Serbien und Mazedonien, die in Deutschland aussichtslose Asylanträge stellen. Allein im Oktober registrierten die Behörden gut 4000 Asylantragsteller aus den beiden Ländern, deutlich mehr als aus Syrien oder Afghanistan. Die Roma wollen mit ihren Asylanträgen Benachteiligung und Armut auf dem Balkan entfliehen, als systematisch verfolgt gelten sie jedoch nicht. Asylprüfer sehen deshalb einen Missbrauch des Asylrechts. Flüchtlingsorganisationen sprechen dagegen von einer 'massiven Diskriminierung' der Roma, die Asylanträge rechtfertige. Die Initiatorin der Anfrage, Ulla Jelpke (Linke), warf Friedrich vor, Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten generell 'Asylmissbrauch zu unterstellen'. Zudem stelle er sich 'klar gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts'.
Schon jetzt ist absehbar, dass Friedrichs Pläne schwer zu verwirklichen sein werden. Nach dem Karlsruher Urteil haben die ersten Sozialgerichte Kürzungen von Asylleistungen bereits gekippt. Das Existenzminimum dürfe nicht unterschritten werden, hieß es, auch nicht bei Fehlverhalten der Asylbewerber.
München - Klarer hätte es das Bundesverfassungsgericht nicht formulieren können: das staatliche Geld, das Asylbewerber bekommen, sei 'evident unzureichend' und müsse deutlich erhöht werden, denn das Grundgesetz garantiere ein menschenwürdiges Existenzminimum, urteilten die höchsten Richter im vergangenen Juli. 'Migrationspolitische Erwägungen', etwa möglichst wenige Flüchtlinge anzuziehen, könnten 'kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen'. Dem Asylbewerber die Leistungen zusammenzustreichen bis er ausreist, ist demnach nicht mehr möglich.
Leistungen für Asylbewerber sollen weiter gekürzt werden, so Bundesinnenminister Friedrich
Nun aber glaubt das Bundesinnenministerium einen Weg gefunden zu haben, doch noch zu kürzen: die Einreise aus sicheren Herkunftsländern soll künftig als Missbrauch von Sozialleistungen gelten. Dies geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Darin haben die Ministerialjuristen ihre ganz eigensinnige Interpretation des Karlsruher Urteils ausgetüftelt. Bereits geltendes Recht erlaube, die Hilfe bei Missbrauch zu kürzen, etwa wenn Asylbewerber nur deshalb ins Land gekommen sind, um Sozialleistungen zu bekommen. Auch Hartz-IV-Beziehern könnten ja die Leistungen gekürzt werden, argumentiert das Ministerium. 'Es werden daher keine migrationspolitischen Zwecke verfolgt, vielmehr geht es um Maßnahmen gegen Sozialmissbrauch.' Die Kürzung soll alle Flüchtlinge aus den Herkunftsländern treffen, die als sicher gelten. Serbien und Mazedonien sollen zu solchen Ländern erklärt werden.
Mit dieser Konstruktion soll nun die Vorgabe des Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich umgesetzt werden, derzeit erarbeitet die Bundesregierung ein neues Gesetz zu den Asylleistungen. Der CSU-Politiker hatte Ende Oktober gefordert, Asylantragsteller aus sicheren Staaten sollten künftig 'eine abgesenkte Barleistung erhalten'. Friedrich zielt damit vor allem auf die stark steigende Zahl von Flüchtlingen vom Balkan, vor allem Roma aus Serbien und Mazedonien, die in Deutschland aussichtslose Asylanträge stellen. Allein im Oktober registrierten die Behörden gut 4000 Asylantragsteller aus den beiden Ländern, deutlich mehr als aus Syrien oder Afghanistan. Die Roma wollen mit ihren Asylanträgen Benachteiligung und Armut auf dem Balkan entfliehen, als systematisch verfolgt gelten sie jedoch nicht. Asylprüfer sehen deshalb einen Missbrauch des Asylrechts. Flüchtlingsorganisationen sprechen dagegen von einer 'massiven Diskriminierung' der Roma, die Asylanträge rechtfertige. Die Initiatorin der Anfrage, Ulla Jelpke (Linke), warf Friedrich vor, Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten generell 'Asylmissbrauch zu unterstellen'. Zudem stelle er sich 'klar gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts'.
Schon jetzt ist absehbar, dass Friedrichs Pläne schwer zu verwirklichen sein werden. Nach dem Karlsruher Urteil haben die ersten Sozialgerichte Kürzungen von Asylleistungen bereits gekippt. Das Existenzminimum dürfe nicht unterschritten werden, hieß es, auch nicht bei Fehlverhalten der Asylbewerber.