Drei Landesregierungen mit CDU-Beteiligung verhelfen dem Gesetzentwurf der SPD zur Mehrheit. Kanzlerin Merkel muss das alarmieren: Die Macht von Schwarz-Gelb in der Länderkammer schwindet.
Die Bundes-CDU ist am Freitag gleich von drei Landesregierungen mit Unions-Beteiligung düpiert worden. Im Bundesrat stimmten Sachsen-Anhalt, Berlin und das Saarland für die Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten. Damit verhalfen sie dem Gesetzentwurf des SPD-regierten Stadtstaats Hamburg in der Länderkammer zu einer Mehrheit. Der Entwurf sieht ein Stufenmodell vor: Von 2018 an soll der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten mindestens 20Prozent betragen, von 2023 an muss er 40Prozent erreichen.
Die Bundes-CDU lehnt solche starren gesetzlichen Vorgaben ab - ebenso wie die CSU und die FDP. Trotzdem entschieden sich in Sachsen-Anhalt, Berlin und im Saarland die CDU-Regierungsmitglieder dafür, den Gesetzentwurf zu unterstützen. In den drei Ländern regieren große Koalitionen. Diese enthalten sich im Bundesrat bei strittigen Fragen normalerweise der Stimme. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) begründete ihr Verhalten damit, dass alle Bemühungen, durch freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, kaum Verbesserungen gebracht hätten. Nur mit einer gesetzlichen Quote erzeuge man 'den nötigen Druck auf die Wirtschaft, Frauen einzustellen und im Unternehmen zu fördern'.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass sich jetzt auch der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss. Es wird jedoch erwartet, dass die Koalitionsfraktionen ihn nach der ersten Lesung bis zur Bundestagswahl 2013 in den Ausschüssen versanden lassen werden. Da ohne die Zustimmung des Bundestags in Deutschland nichts Gesetz werden kann, würde die Frauenquote damit nicht eingeführt.
Allerdings dürfte das Votum des Bundesrats die Debatte in der CDU über die Quote wieder verschärfen. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und die etwa 40-köpfige Gruppe der Frauen in der Unionsfraktion fordern eine starre Quote. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frauenministerin Kristina Schröder plädieren dagegen - wie der CDU-Bundesvorstand - für die sogenannte Flexi-Quote. Dabei dürfen Unternehmen selbst entscheiden, wie hoch sie die Quote setzen. Diese müssen sie dann aber auch einhalten, ansonsten drohen ihnen Strafen.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen fordert eine starre Quote.
Die Entscheidung des Bundesrats vom Freitag dokumentiert die schwindende Macht von Union und FDP in der Länderkammer. Sie besitzen dort schon länger keine eigene Mehrheit mehr. Die Regierung kann deshalb zustimmungspflichtige Gesetze nicht mehr im Alleingang durchsetzen. Bisher verfügen allerdings auch die Länder mit Koalitionen aus SPD, Grünen und Linke über keine Mehrheit. Wegen des Seitenwechsels einiger großer Koalitionen haben sie bei der Abstimmung über die Quote jetzt aber doch einen Sieg errungen. Auch bei anderen Themen wie dem Mindestlohn bröckelt die Zustimmung einiger unionsregierter Länder zu den Ansichten der Bundesregierung.
Nach der Landtagswahl in Niedersachsen im Januar könnte sich das Problem für die Bundesregierung noch einmal dramatisch verschärfen. Sollten SPD und Grüne dort die bisherige schwarz-gelbe Koalition ablösen - danach sieht es in den Umfragen bisher aus -, hätte das Oppositionslager im Bundesrat eine Mehrheit von 36 der 69Stimmen. Da SPD, Grüne und Linke im Vermittlungsausschuss schon jetzt über die Geschäftsordnungsmehrheit verfügen, könnten sie dann durch ständiges Vertagen auch alle nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu Fall bringen.
Die Bundes-CDU ist am Freitag gleich von drei Landesregierungen mit Unions-Beteiligung düpiert worden. Im Bundesrat stimmten Sachsen-Anhalt, Berlin und das Saarland für die Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten. Damit verhalfen sie dem Gesetzentwurf des SPD-regierten Stadtstaats Hamburg in der Länderkammer zu einer Mehrheit. Der Entwurf sieht ein Stufenmodell vor: Von 2018 an soll der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten mindestens 20Prozent betragen, von 2023 an muss er 40Prozent erreichen.
Die Bundes-CDU lehnt solche starren gesetzlichen Vorgaben ab - ebenso wie die CSU und die FDP. Trotzdem entschieden sich in Sachsen-Anhalt, Berlin und im Saarland die CDU-Regierungsmitglieder dafür, den Gesetzentwurf zu unterstützen. In den drei Ländern regieren große Koalitionen. Diese enthalten sich im Bundesrat bei strittigen Fragen normalerweise der Stimme. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) begründete ihr Verhalten damit, dass alle Bemühungen, durch freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, kaum Verbesserungen gebracht hätten. Nur mit einer gesetzlichen Quote erzeuge man 'den nötigen Druck auf die Wirtschaft, Frauen einzustellen und im Unternehmen zu fördern'.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass sich jetzt auch der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss. Es wird jedoch erwartet, dass die Koalitionsfraktionen ihn nach der ersten Lesung bis zur Bundestagswahl 2013 in den Ausschüssen versanden lassen werden. Da ohne die Zustimmung des Bundestags in Deutschland nichts Gesetz werden kann, würde die Frauenquote damit nicht eingeführt.
Allerdings dürfte das Votum des Bundesrats die Debatte in der CDU über die Quote wieder verschärfen. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und die etwa 40-köpfige Gruppe der Frauen in der Unionsfraktion fordern eine starre Quote. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frauenministerin Kristina Schröder plädieren dagegen - wie der CDU-Bundesvorstand - für die sogenannte Flexi-Quote. Dabei dürfen Unternehmen selbst entscheiden, wie hoch sie die Quote setzen. Diese müssen sie dann aber auch einhalten, ansonsten drohen ihnen Strafen.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen fordert eine starre Quote.
Die Entscheidung des Bundesrats vom Freitag dokumentiert die schwindende Macht von Union und FDP in der Länderkammer. Sie besitzen dort schon länger keine eigene Mehrheit mehr. Die Regierung kann deshalb zustimmungspflichtige Gesetze nicht mehr im Alleingang durchsetzen. Bisher verfügen allerdings auch die Länder mit Koalitionen aus SPD, Grünen und Linke über keine Mehrheit. Wegen des Seitenwechsels einiger großer Koalitionen haben sie bei der Abstimmung über die Quote jetzt aber doch einen Sieg errungen. Auch bei anderen Themen wie dem Mindestlohn bröckelt die Zustimmung einiger unionsregierter Länder zu den Ansichten der Bundesregierung.
Nach der Landtagswahl in Niedersachsen im Januar könnte sich das Problem für die Bundesregierung noch einmal dramatisch verschärfen. Sollten SPD und Grüne dort die bisherige schwarz-gelbe Koalition ablösen - danach sieht es in den Umfragen bisher aus -, hätte das Oppositionslager im Bundesrat eine Mehrheit von 36 der 69Stimmen. Da SPD, Grüne und Linke im Vermittlungsausschuss schon jetzt über die Geschäftsordnungsmehrheit verfügen, könnten sie dann durch ständiges Vertagen auch alle nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu Fall bringen.