Worauf Beschäftigte beim Arbeitszeugnis achten sollten und was Chefs nicht schreiben dürfen
München - Eine gesetzliche Verpflichtung zu Dank oder guten Wünschen im Arbeitszeugnis gibt es nicht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht soeben entschieden. Allerdings, so betonen Juristen, ist ein Abschlusszeugnis ohne diese Schlussformel kaum brauchbar. Die Kölner Rechtsanwältin Nathalie Oberthür ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Sie sagt, worauf Beschäftigte beim Zeugnis achten sollten.
Besonders wichtig für die künftige Bewerbungen: das Arbeitszeugnis
Was ist ein qualifiziertes Zeugnis?
Während das einfache Zeugnis nur eine Tätigkeitsbeschreibung enthält, steht im qualifizierten auch eine Leistungsbewertung.
Wann sollte man ein solches Zeugnis verlangen?
Wenn die Tätigkeit lang genug war, so dass eine Bewertung objektiv möglich ist. Ein einfaches Zeugnis erscheint im allgemeinen unvollständig und erweckt den Eindruck, dass aufgrund unzureichender Leistungen bewusst auf deren Beurteilung verzichtet wurde.
Gibt es einen Rechtsanspruch?
Ja, nach Paragraf 109 der Gewerbeordnung hat der Arbeitnehmer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
Bis wann muss es vorliegen?
Es gibt keine gesetzliche Frist. Der Arbeitnehmer muss seinen Anspruch rechtzeitig geltend machen. Dies sollte spätestens sechs bis zwölf Monate nach dem Ausscheiden aus der Firma geschehen. Sonst könnte dieser Anspruch verfallen.
Muss die Beurteilung wohlwollend sein?
Ja. Allerdings konkurriert das Gebot des Wohlwollens mit der Wahrheitspflicht. Unwahres muss der Arbeitgeber nicht bescheinigen.
Was darf nicht fehlen?
Aufgabenbereiche, Unterstellungsverhältnisse (Personalverantwortung), Bewertung von Führung und Leistung. Wichtig ist die Aufnahme der in der jeweiligen Tätigkeit üblichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Arbeitnehmers. Fehlt bei einer Verkäuferin die (übliche) Bescheinigung der Ehrlichkeit, lässt dies Rückschlüsse zu. Bei einem Teamleiter muss eine Aussage über sein Führungsverhalten gemacht werden.
Was darf nicht drin stehen?
Selbstverständlichkeiten sollten nicht besonders betont werden. Außerdem Zeiten der Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit. Betriebsratstätigkeit ist in der Regel nicht zu erwähnen, es sei denn, aufgrund der Fehlzeiten ist eine Beurteilung des Arbeitnehmers nicht möglich. Persönliche Daten (Gewerkschaftszugehörigkeit) und persönliches Verhalten haben im Zeugnis nichts verloren.
Worauf ist bei der Sprache zu achten?
Möglichst sachlich unter Verwendung üblicher Formulierungen. Eine sprachlich flüssige Darstellung macht einen besseren Eindruck als lieblose Textbausteine.
Welche Formulierungen sind schlecht?
Vermeintlich positive Formulierungen ('gab keinen Anlass zu Beanstandungen'; 'nie unpünktlich gewesen').
Wie erkennt man die Beurteilung?
Folgende Formulierungen orientieren sich an Schul-Noten: Stets zur vollsten Zufriedenheit (Note 1), zur vollsten / stets zur vollen Zufriedenheit (2), zur vollen Zufriedenheit (3), zur Zufriedenheit (4).
Gibt es Geheimcodes?
Es gibt einige vermeintlich übliche Geheimcodes ('war gesellig' heißt 'hat getratscht'). Tatsächlich aber sind manche schrägen Formulierungen von unbedarften Arbeitgebern oft nicht so gemeint, so dass vermeintliche Geheimcodes überbewertet werden.
Wann ist der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig?
Wenn er einem anderen Arbeitgeber unzutreffende Auskünfte erteilt und der Arbeitnehmer deshalb den Job nicht bekommt. Gleiches gilt für das Zeugnis, wenn Eigenschaften bescheinigt werden, die nicht zutreffen (angeblich ehrliche Verkäuferin bestiehlt den nächsten Arbeitgeber). In der Praxis treten solche Fälle allerdings kaum auf.
München - Eine gesetzliche Verpflichtung zu Dank oder guten Wünschen im Arbeitszeugnis gibt es nicht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht soeben entschieden. Allerdings, so betonen Juristen, ist ein Abschlusszeugnis ohne diese Schlussformel kaum brauchbar. Die Kölner Rechtsanwältin Nathalie Oberthür ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Sie sagt, worauf Beschäftigte beim Zeugnis achten sollten.
Besonders wichtig für die künftige Bewerbungen: das Arbeitszeugnis
Was ist ein qualifiziertes Zeugnis?
Während das einfache Zeugnis nur eine Tätigkeitsbeschreibung enthält, steht im qualifizierten auch eine Leistungsbewertung.
Wann sollte man ein solches Zeugnis verlangen?
Wenn die Tätigkeit lang genug war, so dass eine Bewertung objektiv möglich ist. Ein einfaches Zeugnis erscheint im allgemeinen unvollständig und erweckt den Eindruck, dass aufgrund unzureichender Leistungen bewusst auf deren Beurteilung verzichtet wurde.
Gibt es einen Rechtsanspruch?
Ja, nach Paragraf 109 der Gewerbeordnung hat der Arbeitnehmer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
Bis wann muss es vorliegen?
Es gibt keine gesetzliche Frist. Der Arbeitnehmer muss seinen Anspruch rechtzeitig geltend machen. Dies sollte spätestens sechs bis zwölf Monate nach dem Ausscheiden aus der Firma geschehen. Sonst könnte dieser Anspruch verfallen.
Muss die Beurteilung wohlwollend sein?
Ja. Allerdings konkurriert das Gebot des Wohlwollens mit der Wahrheitspflicht. Unwahres muss der Arbeitgeber nicht bescheinigen.
Was darf nicht fehlen?
Aufgabenbereiche, Unterstellungsverhältnisse (Personalverantwortung), Bewertung von Führung und Leistung. Wichtig ist die Aufnahme der in der jeweiligen Tätigkeit üblichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Arbeitnehmers. Fehlt bei einer Verkäuferin die (übliche) Bescheinigung der Ehrlichkeit, lässt dies Rückschlüsse zu. Bei einem Teamleiter muss eine Aussage über sein Führungsverhalten gemacht werden.
Was darf nicht drin stehen?
Selbstverständlichkeiten sollten nicht besonders betont werden. Außerdem Zeiten der Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit. Betriebsratstätigkeit ist in der Regel nicht zu erwähnen, es sei denn, aufgrund der Fehlzeiten ist eine Beurteilung des Arbeitnehmers nicht möglich. Persönliche Daten (Gewerkschaftszugehörigkeit) und persönliches Verhalten haben im Zeugnis nichts verloren.
Worauf ist bei der Sprache zu achten?
Möglichst sachlich unter Verwendung üblicher Formulierungen. Eine sprachlich flüssige Darstellung macht einen besseren Eindruck als lieblose Textbausteine.
Welche Formulierungen sind schlecht?
Vermeintlich positive Formulierungen ('gab keinen Anlass zu Beanstandungen'; 'nie unpünktlich gewesen').
Wie erkennt man die Beurteilung?
Folgende Formulierungen orientieren sich an Schul-Noten: Stets zur vollsten Zufriedenheit (Note 1), zur vollsten / stets zur vollen Zufriedenheit (2), zur vollen Zufriedenheit (3), zur Zufriedenheit (4).
Gibt es Geheimcodes?
Es gibt einige vermeintlich übliche Geheimcodes ('war gesellig' heißt 'hat getratscht'). Tatsächlich aber sind manche schrägen Formulierungen von unbedarften Arbeitgebern oft nicht so gemeint, so dass vermeintliche Geheimcodes überbewertet werden.
Wann ist der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig?
Wenn er einem anderen Arbeitgeber unzutreffende Auskünfte erteilt und der Arbeitnehmer deshalb den Job nicht bekommt. Gleiches gilt für das Zeugnis, wenn Eigenschaften bescheinigt werden, die nicht zutreffen (angeblich ehrliche Verkäuferin bestiehlt den nächsten Arbeitgeber). In der Praxis treten solche Fälle allerdings kaum auf.