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Freiheitsfragen

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Ottfried Fischer gegen 'Bild': Der Prozess um den Sex-Skandal des Kabarettisten wurde nun in München vertagt. Fischer sieht durch die Berichterstattung der Boulevardpresse seine Karriere zerstört.

Gesundheitlich ist der an Parkinson erkrankte Ottfried Fischer derzeit einigermaßen gut in Form. Und beruflich? Seit 2009 seine Kontakte mit Prostituierten von der Boulevardpresse ausgeschlachtet wurden, 'krieg ich keine Drehbücher mehr', sagt der Schauspieler (Pfarrer Braun). So wie er es darstellt, ist inzwischen genau das eingetreten, was der 59-Jährige unbedingt verhindern wollte: dass die Sex-Geschichten seine Karriere ruinieren.



Klagt gegen Bild: Ottfried Fischer im Münchner Landgericht

'Ich hatte Angst um meine Existenz', sagte er am Dienstag im Münchner Landgericht auf die Frage des Vorsitzenden Richters, was er sich gedacht habe, als er erfuhr, dass die Bild-Zeitung im Besitz eines Videos ist, das ihn mit Huren zeigt. Um dieses Video und einen Bild-Mitarbeiter geht es vor Gericht. Der Redakteur muss sich wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Journalisten vor, sich den Film von einem Zuhälter besorgt zu haben, um Fischer zur Zusammenarbeit mit Bild zu nötigen. In dem Blatt erschienen mehrere Artikel über den Schauspieler und die Liebesdamen. Einen dieser Beiträge, der einem Seelenstriptease glich, hatte der Münchner sogar selbst verfasst. Wenn Bild nicht im Besitz des Films gewesen wäre, 'hätte ich keine dieser Geschichten mitgemacht', so Fischer. Das Amtsgericht hatte den Bild-Mann in erster Instanz wegen Nötigung zu 14 400 Euro Geldstrafe verurteilt, das Landgericht sprach ihn in der Berufung frei, das Oberlandesgericht hob dieses Urteil wieder auf. Nun ist erneut das Landgericht am Zug, das allerdings am Dienstag zu keiner Entscheidung kam.

Fischer fühlte sich von dem Journalisten erpresst. Der Reporter sagte, er habe sich den Film im Zuge der üblichen Recherchen besorgt und weder damit gedroht noch etwas gefordert. Die Artikel seien auf Wunsch der damaligen Hamburger PR-Agentin Fischers zustande gekommen, was die Frau bestätigte. Sie habe mithilfe von Bild Fischers 'ramponiertes Image' aufpolieren wollen, sagte sie.

Ottfried Fischer will, so sagt er, dass die Pressefreiheit nicht zur Erpresserfreiheit verkommt. Der Springer-Verlag glaubt, die Pressefreiheit gegen die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Fischer verteidigen zu müssen. Das Urteil soll am 24. Januar gesprochen werden.

Vorher soll der Zuhälter gehört werden, in dessen Auftrag die Prostituierten Fischer gefilmt hatten. Ob sich der Rotlichtmann als Zeuge zur Verfügung stellt, ist ungewiss. Der Fall wird vermutlich letztlich nicht in München entschieden, sondern durch die Instanzen gehen - bis zum Bundesverfassungsgericht.

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