Ein deutscher Datenschützer droht Facebook 20000 Euro Bußgeld an, der US-Konzern hält allein das für Steuerverschwendung. Doch es geht weniger um Geld, als um die Frage: Was darf das Netzwerk?
Auf der einen Seite Milliardär Mark Zuckerberg und sein großer, berühmter Konzern, Facebook. Auf der anderen Seite ein deutscher Jurist in einer Dienststelle des Landes Schleswig-Holstein in Kiel. Angedrohtes Bußgeld: 20000 Euro, fällig in zwei Wochen. Waffe der Wahl: Eine Anordnung im besten Behördendeutsch, an den 'Sehr geehrten Herr Zuckerberg.' Aber natürlich geht es um viel mehr.
Nach dem Österreicher Max Schrems wehrt sich auch ein deutscher Datenschützer gegen Facebook.
Der Reihe nach: Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, will das amerikanische Unternehmen zahlen lassen, falls es von seinen Nutzern weiterhin verlangt, dass sie sich mit ihrem richtigen Namen auf dem Portal registrieren.
Dabei geht es Weichert, der unter Datenschützern als Koryphäe gilt, kaum um die 20000 Euro, die ein Buchhalter bei Facebook in den Bilanzen ohnehin mit der Lupe suchen müsste. Stattdessen will der Deutsche klären lassen, wer wie bei Facebook haftbar gemacht werden kann. Bislang scheitern Datenschützer oft an Facebooks Aufteilung der Firma in eine amerikanische Zentrale und die Europazentrale in Dublin. Irland ist als englischsprachiges Land mit niedrigen Steuersätzen ein beliebter Ort für Europäische Ableger amerikanischer Unternehmen. Zur Sicherheit hat Weichert seine Anordnung sowohl an Facebook in Kalifornien als auch an den irischen Ableger schicken lassen.
Darin fordert der Datenschützer neben der Möglichkeit, sich unter Pseudonym zu registrieren, auch, dass Nutzer falsche Geburtsdaten, E-Mail-Adressen und ein falsches Geschlecht angeben dürfen. Außerdem soll Facebook jene Nutzer wieder freischalten, die gesperrt wurden, weil sie bei der Erstellung ihres Profils ein Pseudonym verwendet haben. Sollte Facebook die Anordnung aus Deutschland umsetzen, wäre es möglich, sich mit einer komplett falschen Identität auf dem Netzwerk anzumelden und zu agieren.
Weichert sieht sich zuständig, weil Facebook auch von Menschen in und aus Schleswig-Holstein genutzt werden kann. Grundsätzlich aber geht es in der Debatte um die Frage, inwiefern sich Facebook deutschem und europäischem Recht verpflichtet fühlen muss und welche Zugriffsmöglichkeiten hierzulande auf das amerikanische Unternehmen bestehen.
Die Reaktion von Facebook beschränkt sich bislang auf brüske Abweisung durch einen Firmensprecher: 'Wir sind der Ansicht, dass die Verfügungen vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder sind.' Facebook habe schon immer eine Klarnamenpolitik verfolgt, weil 'wir glauben, dass die Verwendung der wahren Identität eine bestimmte Sicherheit mit sich bringt, und dass unsere Nutzer von dieser Sicherheit profitieren.'
Die Auseinandersetzung ist ein weiteres Signal dafür, dass Facebook mehr und mehr mit europäischem Datenschutzrecht aneinandergerät und ihr Ausgang wird von anderen Klägern und Facebook-Kritikern bereits mit Interesse beobachtet.
So wie von dem österreichischen Studenten Max Krems, der mit Facebook seit über anderthalb Jahren wegen Datenschutzproblemen im Clinch liegt. Krems geht derzeit in Irland gegen das Portal vor und will, Weichert nicht unähnlich, 'einfach dass Facebook das Gesetz einhält.'
Konkret nervt den Studenten vor allem, dass Bilder, Texte und anderes, was ein Nutzer bei Facebook löscht, nicht tatsächlich vom Server des Unternehmens verschwindet. Stattdessen werden die Daten wohl weiterhin gespeichert und zu Analysezwecken verwendet, etwa um entsprechend den Vorlieben des Nutzers passende Werbeanzeigen anzuzeigen. Dabei soll dem Nutzer selbst vorgegaukelt werden, die Daten seien tatsächlich gelöscht.
Ein anderer Punkt, für den sich Krems einsetzt, ist die Auskunftspflicht, die gesetzlich geregelt ist. 'Facebook hält sich zu zehn Prozent daran', kritisiert Krems den Umgang der Amerikaner mit europäischen Vorschriften, 'und 90 Prozent ignorieren sie'. Dementsprechend sei das europäische Grundrecht auf Datenschutz nur auf dem Papier vorhanden, 'aber wert ist es nichts'.
Facebook ist in Europa seit Jahren grundsätzlicher Kritik ausgesetzt. Zusätzlich zu den Attacken der Datenschützer kommt eine oft ungünstige Kommunikation, wie zuletzt bei der Änderung der Geschäftsbedingungen der Facebook-Tochter Instagram.
Auf der einen Seite Milliardär Mark Zuckerberg und sein großer, berühmter Konzern, Facebook. Auf der anderen Seite ein deutscher Jurist in einer Dienststelle des Landes Schleswig-Holstein in Kiel. Angedrohtes Bußgeld: 20000 Euro, fällig in zwei Wochen. Waffe der Wahl: Eine Anordnung im besten Behördendeutsch, an den 'Sehr geehrten Herr Zuckerberg.' Aber natürlich geht es um viel mehr.
Nach dem Österreicher Max Schrems wehrt sich auch ein deutscher Datenschützer gegen Facebook.
Der Reihe nach: Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, will das amerikanische Unternehmen zahlen lassen, falls es von seinen Nutzern weiterhin verlangt, dass sie sich mit ihrem richtigen Namen auf dem Portal registrieren.
Dabei geht es Weichert, der unter Datenschützern als Koryphäe gilt, kaum um die 20000 Euro, die ein Buchhalter bei Facebook in den Bilanzen ohnehin mit der Lupe suchen müsste. Stattdessen will der Deutsche klären lassen, wer wie bei Facebook haftbar gemacht werden kann. Bislang scheitern Datenschützer oft an Facebooks Aufteilung der Firma in eine amerikanische Zentrale und die Europazentrale in Dublin. Irland ist als englischsprachiges Land mit niedrigen Steuersätzen ein beliebter Ort für Europäische Ableger amerikanischer Unternehmen. Zur Sicherheit hat Weichert seine Anordnung sowohl an Facebook in Kalifornien als auch an den irischen Ableger schicken lassen.
Darin fordert der Datenschützer neben der Möglichkeit, sich unter Pseudonym zu registrieren, auch, dass Nutzer falsche Geburtsdaten, E-Mail-Adressen und ein falsches Geschlecht angeben dürfen. Außerdem soll Facebook jene Nutzer wieder freischalten, die gesperrt wurden, weil sie bei der Erstellung ihres Profils ein Pseudonym verwendet haben. Sollte Facebook die Anordnung aus Deutschland umsetzen, wäre es möglich, sich mit einer komplett falschen Identität auf dem Netzwerk anzumelden und zu agieren.
Weichert sieht sich zuständig, weil Facebook auch von Menschen in und aus Schleswig-Holstein genutzt werden kann. Grundsätzlich aber geht es in der Debatte um die Frage, inwiefern sich Facebook deutschem und europäischem Recht verpflichtet fühlen muss und welche Zugriffsmöglichkeiten hierzulande auf das amerikanische Unternehmen bestehen.
Die Reaktion von Facebook beschränkt sich bislang auf brüske Abweisung durch einen Firmensprecher: 'Wir sind der Ansicht, dass die Verfügungen vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder sind.' Facebook habe schon immer eine Klarnamenpolitik verfolgt, weil 'wir glauben, dass die Verwendung der wahren Identität eine bestimmte Sicherheit mit sich bringt, und dass unsere Nutzer von dieser Sicherheit profitieren.'
Die Auseinandersetzung ist ein weiteres Signal dafür, dass Facebook mehr und mehr mit europäischem Datenschutzrecht aneinandergerät und ihr Ausgang wird von anderen Klägern und Facebook-Kritikern bereits mit Interesse beobachtet.
So wie von dem österreichischen Studenten Max Krems, der mit Facebook seit über anderthalb Jahren wegen Datenschutzproblemen im Clinch liegt. Krems geht derzeit in Irland gegen das Portal vor und will, Weichert nicht unähnlich, 'einfach dass Facebook das Gesetz einhält.'
Konkret nervt den Studenten vor allem, dass Bilder, Texte und anderes, was ein Nutzer bei Facebook löscht, nicht tatsächlich vom Server des Unternehmens verschwindet. Stattdessen werden die Daten wohl weiterhin gespeichert und zu Analysezwecken verwendet, etwa um entsprechend den Vorlieben des Nutzers passende Werbeanzeigen anzuzeigen. Dabei soll dem Nutzer selbst vorgegaukelt werden, die Daten seien tatsächlich gelöscht.
Ein anderer Punkt, für den sich Krems einsetzt, ist die Auskunftspflicht, die gesetzlich geregelt ist. 'Facebook hält sich zu zehn Prozent daran', kritisiert Krems den Umgang der Amerikaner mit europäischen Vorschriften, 'und 90 Prozent ignorieren sie'. Dementsprechend sei das europäische Grundrecht auf Datenschutz nur auf dem Papier vorhanden, 'aber wert ist es nichts'.
Facebook ist in Europa seit Jahren grundsätzlicher Kritik ausgesetzt. Zusätzlich zu den Attacken der Datenschützer kommt eine oft ungünstige Kommunikation, wie zuletzt bei der Änderung der Geschäftsbedingungen der Facebook-Tochter Instagram.