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Unverschlüsselt für alle

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Das Kartellamt wirft den Privatsendern RTL und Pro Sieben Sat 1 Absprachen vor und verhängt eine hohe Strafe. Künftig müssen Standardprogramme frei empfangbar sein, alles andere aber darf etwas kosten.

München - Das Bundeskartellamt und die deutschen Privatsender, das ist alles andere als eine entspannte Beziehung. Immer wieder nimmt die Wettbewerbsaufsicht die Sender ins Visier. RTL Deutschland und Pro Sieben Sat 1 hatten bereits Ärger wegen einer angeblich gemeinsamen Werbevermarktung, 2007 zahlten sie eine Strafe von mehr als 200 Millionen Euro. Später gab das Kartellamt eine Art Bestandsgarantie für die öffentlich-rechtliche Sportschau. In diesem Jahr wurde dann eine gemeinsame Plattform von RTL und Pro Sieben Sat 1 im Internet untersagt, mit der gegen Bezahlung Videos zur Verfügung gestellt werden sollten. Nun geht es um die geplante Verschlüsselung der Programme.



Das Verhältnis zwischen deutschen Privatsendern und dem Bundeskartellamt ist gespannt.

Vor sieben Jahren hatten sich RTL und Pro Sieben Sat 1, die beiden dominierenden Anbieter von privaten TV-Programmen, darauf verständigt, ihre digitalen Sender nur noch verschlüsselt zu verbreiten - über Kabel und Satellit. Damit sollte eine neue Einnahmequelle erschlossen werden. Diese Absprache sei wettbewerbswidrig gewesen, teilte nun das Kartellamt mit, und verhängte eine Strafe von insgesamt 55 Millionen Euro, die jeweils etwa zur Hälfte auf RTL und Pro Sieben Sat 1 entfällt. 2010 hatte die Wettbewerbsaufsicht deshalb groß angelegte Durchsuchungen durchgeführt. Die beiden Unternehmen akzeptieren die Strafe, um das seit 2007 laufende Verfahren endlich zu beenden.

Zudem haben sich die beiden Sendergruppen verpflichtet, für weitere zehn Jahre ihre Programm unverschlüsselt und kostenfrei zu verbreiten. 'Durch die Verpflichtung der privaten Sendergruppen zur Aufrechterhaltung der unverschlüsselten SD-Verbreitung steht den Fernsehzuschauern auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit für digitales Free TV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne dass dafür zusätzliche Entgelte anfallen', erklärte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.

Die Vereinbarung betrifft nur die sogenannten SD-Sender. Das steht für 'standard definition' , also für die herkömmlichen digitalen Programme. Das hochauflösende Fernsehen, also die High-Definition-Programme, sind nicht betroffen. Das freut die Sender, sie hoffen auf das große Geschäft mit hochauflösendem Fernsehen. 'Wir haben für die Weiterentwicklung unserer digitalen Angebote wie auch der Verbreitung unserer Programme in HD die dringend notwendige Planungssicherheit,' sagte ein Sprecher von RTL Deutschland. HD sei wichtig für den 'für nachhaltigen Erfolg in der digitalen Welt'. Fazit: 'Die einvernehmliche Beendigung der Verfahren sehen wir somit insgesamt positiv.'

Für die Strafe habe RTL, eine Tochter des Bertelsmann-Konzerns, bereits Rückstellungen gebildet. Es gebe keine negativen Auswirkungen auf den Gewinn 2012. Bei Pro Sieben Sat 1 heißt es: 'Es handelt sich hierbei um einen lange abgeschlossenen Sachverhalt.' Der Vorwurf sei bereits im Geschäftsbericht 2011 dokumentiert. Zur Pflicht, künftig die SD-Sender unverschlüsselt auszustrahlen, teilte das Unternehmen mit: 'Wir arbeiten bereits an der Umsetzung.'

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