Die Verlage wollten, dass der Staat ihnen mit dem Leistungsschutzrecht Geld von Google verschafft. Viele Gegner kämpften dagegen.
Es hätte ein wenig beachtetes Gesetz werden können; eines, das kaum jemanden interessiert, abgesehen von Verlagen und Internet-Unternehmen, denn nur das sind die beiden Gruppen, die von dem Gesetz unmittelbar betroffen sind. Doch das Leistungsschutzrecht, das am Freitag im Bundestag verabschiedet wurde, wird von einer breiten Öffentlichkeit diskutiert: Es wird auf Twitter, auf Facebook und in Blogs bekämpft, und die ersten Menschen gehen auch auf die Straße - obwohl die Gegner des Gesetzes eher Menschen sind, die vor dem Bildschirm protestieren. Selbst zahlreiche Politiker aus der schwarz-gelben Koalition lehnen das Gesetz mittlerweile ab.
Beim Leistungsschutzrecht geht es darum, ob Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler Lizenzgebühren an Presseverlage bezahlen müssen, wenn sie Bestandteile von deren Texten verwenden.
Die Protestwelle ist begrüßenswert. Das Gesetz ist aus zahlreichen und leicht verständlichen Gründen abzulehnen. Deshalb ist es kaum verwunderlich, dass es mittlerweile von so vielen Gegnern bekämpft wird.
In seiner ersten Fassung sah das Leistungsschutzrecht vor, dass Suchmaschinen-Konzerne an Verlage Geld bezahlen sollten. Weil es in Deutschland nur einen relevanten Suchmaschinen-Konzern gibt, erhielt das geplante Gesetz bald den Spitznamen 'Lex Google'. Google bietet unter der Adresse news.google.com die Option an, nach Nachrichten im Internet zu suchen. In der Liste mit den Suchergebnissen verlinkt Google die gefundenen Nachrichtentexte, und um dem Leser einen kurzen Überblick zu geben, zitiert es die ersten Wörter der Nachricht. Für diese Textausschnitte, die in den Jahren der Debatte als 'Snippets' zu Berühmtheit gelangt sind, hätte Google nach der ersten Fassung des Gesetzes Lizenzgebühren bezahlen müssen - und zwar jeweils an den Verlag, dem der verlinkte Nachrichtentext gehört.
Die Verleger rechtfertigen diese Idee damit, dass Google ohne ihre Nachrichtenangebote seinen Nutzern schlicht keine Suche nach Nachrichten anbieten könnte. Sie behaupten also, dass Google auf ihre Nachrichten angewiesen sei, um einen bestimmten Service anzubieten.
Leider stimmt das so nicht. Tatsächlich nämlich sind die Verlage auf Google angewiesen, denn die Suchmaschine schickt den Nachrichtenseiten viele Leser. Dass viele Menschen mit Google nach Nachrichten suchen, statt direkt die Webseite ihrer langjährigen Lieblingszeitung im Netz aufzurufen - das kann man für bedauerlich halten, es ist aber eine Tatsache. Außerdem bietet der Konzern allen Webseiten-Betreibern technisch die Möglichkeit, bei Google gar nicht erst aufzutauchen.
In Wahrheit ging es den Verlagen darum, sich mithilfe eines Gesetzes am Umsatz von Google beteiligen zu lassen. Sie wollten, dass der Staat ihnen ein Geschäftsmodell organisiert. Dass dies abwegig ist, erkannten vier Tage vor Verabschiedung des Gesetzes sogar einige Koalitionspolitiker - und schrieben das Gesetz kurzerhand um. Dieser Vorgang als solcher mag noch nicht außergewöhnlich sein. Aber es kommt extrem selten vor, dass der Kern eines Gesetzes aus seinem Text getilgt wird. Genau das geschah am Dienstag. Plötzlich sollen 'einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte' doch nicht lizenzpflichtig sein. Das solle ein Zugeständnis an die Kritiker sein, sagt die Koalition. Die Folge ist aber, dass das Gesetz jetzt schwammig formuliert ist. Was sind denn 'kleinste Textausschnitte'? Muss Google künftig zahlen oder nicht? Klar ist nur: Dies werden dereinst Gerichte klären müssen.
Aus einem Gesetzesvorhaben, dessen Inhalt schlecht war, wurde ein Gesetz, das handwerklich schlecht gemacht ist. Und so hat die Koalition es endgültig für das große Publikum interessant gemacht. Wer sich mangels Interesse über den Inhalt bislang nicht echauffiert hatte, kann jetzt darüber irritiert sein, wie im Bundestag offenbar Gesetze zustande kommen.
Es hätte ein wenig beachtetes Gesetz werden können; eines, das kaum jemanden interessiert, abgesehen von Verlagen und Internet-Unternehmen, denn nur das sind die beiden Gruppen, die von dem Gesetz unmittelbar betroffen sind. Doch das Leistungsschutzrecht, das am Freitag im Bundestag verabschiedet wurde, wird von einer breiten Öffentlichkeit diskutiert: Es wird auf Twitter, auf Facebook und in Blogs bekämpft, und die ersten Menschen gehen auch auf die Straße - obwohl die Gegner des Gesetzes eher Menschen sind, die vor dem Bildschirm protestieren. Selbst zahlreiche Politiker aus der schwarz-gelben Koalition lehnen das Gesetz mittlerweile ab.
Beim Leistungsschutzrecht geht es darum, ob Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler Lizenzgebühren an Presseverlage bezahlen müssen, wenn sie Bestandteile von deren Texten verwenden.
Die Protestwelle ist begrüßenswert. Das Gesetz ist aus zahlreichen und leicht verständlichen Gründen abzulehnen. Deshalb ist es kaum verwunderlich, dass es mittlerweile von so vielen Gegnern bekämpft wird.
In seiner ersten Fassung sah das Leistungsschutzrecht vor, dass Suchmaschinen-Konzerne an Verlage Geld bezahlen sollten. Weil es in Deutschland nur einen relevanten Suchmaschinen-Konzern gibt, erhielt das geplante Gesetz bald den Spitznamen 'Lex Google'. Google bietet unter der Adresse news.google.com die Option an, nach Nachrichten im Internet zu suchen. In der Liste mit den Suchergebnissen verlinkt Google die gefundenen Nachrichtentexte, und um dem Leser einen kurzen Überblick zu geben, zitiert es die ersten Wörter der Nachricht. Für diese Textausschnitte, die in den Jahren der Debatte als 'Snippets' zu Berühmtheit gelangt sind, hätte Google nach der ersten Fassung des Gesetzes Lizenzgebühren bezahlen müssen - und zwar jeweils an den Verlag, dem der verlinkte Nachrichtentext gehört.
Die Verleger rechtfertigen diese Idee damit, dass Google ohne ihre Nachrichtenangebote seinen Nutzern schlicht keine Suche nach Nachrichten anbieten könnte. Sie behaupten also, dass Google auf ihre Nachrichten angewiesen sei, um einen bestimmten Service anzubieten.
Leider stimmt das so nicht. Tatsächlich nämlich sind die Verlage auf Google angewiesen, denn die Suchmaschine schickt den Nachrichtenseiten viele Leser. Dass viele Menschen mit Google nach Nachrichten suchen, statt direkt die Webseite ihrer langjährigen Lieblingszeitung im Netz aufzurufen - das kann man für bedauerlich halten, es ist aber eine Tatsache. Außerdem bietet der Konzern allen Webseiten-Betreibern technisch die Möglichkeit, bei Google gar nicht erst aufzutauchen.
In Wahrheit ging es den Verlagen darum, sich mithilfe eines Gesetzes am Umsatz von Google beteiligen zu lassen. Sie wollten, dass der Staat ihnen ein Geschäftsmodell organisiert. Dass dies abwegig ist, erkannten vier Tage vor Verabschiedung des Gesetzes sogar einige Koalitionspolitiker - und schrieben das Gesetz kurzerhand um. Dieser Vorgang als solcher mag noch nicht außergewöhnlich sein. Aber es kommt extrem selten vor, dass der Kern eines Gesetzes aus seinem Text getilgt wird. Genau das geschah am Dienstag. Plötzlich sollen 'einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte' doch nicht lizenzpflichtig sein. Das solle ein Zugeständnis an die Kritiker sein, sagt die Koalition. Die Folge ist aber, dass das Gesetz jetzt schwammig formuliert ist. Was sind denn 'kleinste Textausschnitte'? Muss Google künftig zahlen oder nicht? Klar ist nur: Dies werden dereinst Gerichte klären müssen.
Aus einem Gesetzesvorhaben, dessen Inhalt schlecht war, wurde ein Gesetz, das handwerklich schlecht gemacht ist. Und so hat die Koalition es endgültig für das große Publikum interessant gemacht. Wer sich mangels Interesse über den Inhalt bislang nicht echauffiert hatte, kann jetzt darüber irritiert sein, wie im Bundestag offenbar Gesetze zustande kommen.