Eine NDR-Mitarbeiterin hat ihre Doktorarbeit über die Rundfunkgebühr geschrieben - und kam zu dem Ergebnis, dass sie verfassungswidrig ist.
SZ: Frau Terschüren, Sie arbeiten für den NDR und kommen nebenberuflich in Ihrer Promotionsarbeit zu dem Ergebnis, der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig. Müssen Sie fürchten, bald mit Doktortitel, aber ohne NDR-Job dazustehen?
Anna Terschüren: Nein. Meine Doktorarbeit und meine Arbeit beim NDR haben rein gar nichts miteinander zu tun, das habe ich stets getrennt. Insofern laufen die Dinge völlig getrennt voneinander ab. Der NDR sieht das genauso. Wir haben jetzt in der Abteilung natürlich Gespräche geführt.
Am Wochenende wurde vielerorts gegen die neue Rundfunkgebühr demonstriert. Anna Terschüren ist wissenschaftlich an das Thema herangegangen. Mit einer Promotion.
Warum haben Sie sich ausgerechnet dieses Thema ausgesucht? Ihnen muss ja vorher schon klar gewesen sein, dass es unter Umständen heikel werden könnte.
Ich habe mir da keine Sorgen gemacht, es gibt auch nach wie vor keinen Grund dazu. Es wirkt wahrscheinlich etwas leidenschaftslos, aber ich habe einfach eine wissenschaftliche Arbeit zu einem gesellschaftlich wichtigen Thema geschrieben - und das sind nun mal meine Ergebnisse. Ich habe übrigens auch ein Modell entwickelt, wie man den Rundfunk verfassungskonform finanzieren könnte.
Wie denn?
Kurz gesagt durch eine Steuer, die zulässig ist - die also die Staatsferne wahrt und das Gleichheitsrecht nicht verletzt.
Können Sie in einfachen Worten erklären, warum Sie zu dem vernichtenden Urteil gegen den Beitrag gelangen?
Es gibt Belastungen, die sich nach meinen Ergebnissen nicht rechtfertigen lassen, zum Beispiel bei nicht privat genutzten Fahrzeugen. Außerdem ist der Beitrag in Wahrheit eine Steuer, und die Länder, die das Gesetz beschlossen haben, dürfen gar keine Steuer einrichten. Es gibt noch ein Problem: Die Belastung müsste sich nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Einzelnen richten, aber das tut sie nicht. Ich gehe davon aus, dass es einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht auf keinen Fall standhält.
Und dann?
Das weiß ich nicht, ich vermute, dass man eine Interimslösung finden, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss natürlich weiter finanziert werden, keine Frage. Vielleicht kommt man auf das Modell zurück, das ich entwickelt habe.
SZ: Frau Terschüren, Sie arbeiten für den NDR und kommen nebenberuflich in Ihrer Promotionsarbeit zu dem Ergebnis, der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig. Müssen Sie fürchten, bald mit Doktortitel, aber ohne NDR-Job dazustehen?
Anna Terschüren: Nein. Meine Doktorarbeit und meine Arbeit beim NDR haben rein gar nichts miteinander zu tun, das habe ich stets getrennt. Insofern laufen die Dinge völlig getrennt voneinander ab. Der NDR sieht das genauso. Wir haben jetzt in der Abteilung natürlich Gespräche geführt.
Am Wochenende wurde vielerorts gegen die neue Rundfunkgebühr demonstriert. Anna Terschüren ist wissenschaftlich an das Thema herangegangen. Mit einer Promotion.
Warum haben Sie sich ausgerechnet dieses Thema ausgesucht? Ihnen muss ja vorher schon klar gewesen sein, dass es unter Umständen heikel werden könnte.
Ich habe mir da keine Sorgen gemacht, es gibt auch nach wie vor keinen Grund dazu. Es wirkt wahrscheinlich etwas leidenschaftslos, aber ich habe einfach eine wissenschaftliche Arbeit zu einem gesellschaftlich wichtigen Thema geschrieben - und das sind nun mal meine Ergebnisse. Ich habe übrigens auch ein Modell entwickelt, wie man den Rundfunk verfassungskonform finanzieren könnte.
Wie denn?
Kurz gesagt durch eine Steuer, die zulässig ist - die also die Staatsferne wahrt und das Gleichheitsrecht nicht verletzt.
Können Sie in einfachen Worten erklären, warum Sie zu dem vernichtenden Urteil gegen den Beitrag gelangen?
Es gibt Belastungen, die sich nach meinen Ergebnissen nicht rechtfertigen lassen, zum Beispiel bei nicht privat genutzten Fahrzeugen. Außerdem ist der Beitrag in Wahrheit eine Steuer, und die Länder, die das Gesetz beschlossen haben, dürfen gar keine Steuer einrichten. Es gibt noch ein Problem: Die Belastung müsste sich nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Einzelnen richten, aber das tut sie nicht. Ich gehe davon aus, dass es einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht auf keinen Fall standhält.
Und dann?
Das weiß ich nicht, ich vermute, dass man eine Interimslösung finden, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss natürlich weiter finanziert werden, keine Frage. Vielleicht kommt man auf das Modell zurück, das ich entwickelt habe.