In der Mitte seines Vortrags angekommen, fordert Professor Merk das Wahlrecht für Kinder. Ein Grinsen geht durch die Reihen. Der Gastredner am Ifo-Institut München aber spricht unbeirrt weiter. Gerade hat er ausführlich erklärt, warum das Rentensystem in Deutschland nicht funktioniert, er sagt, es gebe eine große Gerechtigkeitslücke zwischen den Generationen. Auch, weil Menschen unter 18 Jahren kein Wahlrecht haben. Kurt-Peter Merk, Jurist und Professor an der Hochschule Koblenz, hält sein Plädoyer nicht zum ersten Mal, er kennt die Einwände. Und er ist überzeugt, dass er auf lange Sicht Erfolg mit seiner Forderung haben wird.
Für Kinder stehen weit weniger Steuermittel zur Verfügung als für Senioren. Um das zu ändern schlägt Professor Merk ein Wahlrecht für Kinder vor - damit wären sie als politische Zielgruppe interessanter.
Die Besucher der Münchner Seminare gehören meist zur ältesten der drei lebenden Generationen. Die mittlere Generation der Erwerbstätigen finanziert die Senioren. Doch die Kindergeneration, die ähnliche gesellschaftliche Ansprüche hat, wird nur zu einem kleinen Teil finanziert. Die echte Arbeit – Erziehung, Sozialisierung, der Zeitaufwand – wird in Deutschland nicht entlohnt. Derzeit werden 270 Milliarden Euro jährlich aus Steuermitteln an die Seniorengeneration gezahlt. Dem stehen 41 Milliarden Euro Ausgaben für Kinder gegenüber. Die Basis dieser Schieflage wurde bereits in den Fünfzigern unter Konrad Adenauer gelegt. „Kinder kriegen die Leute ohnehin“, hieß es damals. Kein Grund, eine ganze Gesellschaft für deren Auskommen zu verpflichten.
Um das Problem heute zu beheben, schlägt Merk das Kinderwahlrecht vor. Weil sie nicht wählen dürfen, sind Minderjährige in der Logik der Demokratie keine relevante Zielgruppe. Deshalb existiert kein Anreiz, ihre Interessen zu verfolgen, der politische Einfluss ist marginal. Daraus folgt eine ineffiziente Kinderpolitik. Für Merk ist das mehr als nur eine unangenehme Sache. Es ist ein Verstoß gegen das Grundrecht, das die Gleichheit aller Bürger vorschreibt.
Kindern mehr politisches Gewicht zu geben, könnte dazu führen, dass die Höhe der Lebenshaltungskosten für Kinder den Renten angepasst würde. Elternschaft wäre keine unbezahlte Arbeit mehr. Geburtenraten würden erhöht, Politikverdrossenheit frühzeitig bekämpft und Kindern und Jugendlichen sehr früh die Rechte und Pflichten mündiger Staatsbürger vermittelt.
„Der Generationenvertrag – wie er allgemein genannt wird – ist kein Generationenvertrag. Es wird einfach eine Generation nicht berücksichtigt“, so Merk. Seine Forderung lautet deshalb, einen Halbsatz im Grundgesetz zu streichen: wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Was Merk wie eine minimale Änderung beschreibt, ist jedoch gerade in Deutschland extrem unpopulär. Die Deutschen lieben das Grundgesetz als eine Institution, in die großes Vertrauen gelegt wird. Zudem bleibt unklar, wie die Umwandlung in einen vollständigen Generationenvertrag finanziert werden sollte. Merk meint, man müsse Gelder umschichten, die Rentner sollten einen größeren Teil beitragen. Gefallen dürfte die Idee nicht jedem.
Merk ist eindeutig: „Je länger diese Neuorientierung hin zu drei statt zwei Generationen dauert, desto weniger wird die heute einzahlende Generation an Rentenleistungen erhalten.“
Noch steht der Professor mit seinen Forderungen ziemlich allein da. Wer sich gegen die Rentner als größte Wählergruppe ausspricht, muss mit Widerstand rechnen. Derzeit läuft aber vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren, das die Herabsenkung des Wahlalters verhandelt. Kurt-Peter Merk ist sehr zuversichtlich, dass sich dort etwas bewegen wird. „Ich denke, dass wir in einem halben Jahr eine Entscheidung haben könnten.“
Für Kinder stehen weit weniger Steuermittel zur Verfügung als für Senioren. Um das zu ändern schlägt Professor Merk ein Wahlrecht für Kinder vor - damit wären sie als politische Zielgruppe interessanter.
Die Besucher der Münchner Seminare gehören meist zur ältesten der drei lebenden Generationen. Die mittlere Generation der Erwerbstätigen finanziert die Senioren. Doch die Kindergeneration, die ähnliche gesellschaftliche Ansprüche hat, wird nur zu einem kleinen Teil finanziert. Die echte Arbeit – Erziehung, Sozialisierung, der Zeitaufwand – wird in Deutschland nicht entlohnt. Derzeit werden 270 Milliarden Euro jährlich aus Steuermitteln an die Seniorengeneration gezahlt. Dem stehen 41 Milliarden Euro Ausgaben für Kinder gegenüber. Die Basis dieser Schieflage wurde bereits in den Fünfzigern unter Konrad Adenauer gelegt. „Kinder kriegen die Leute ohnehin“, hieß es damals. Kein Grund, eine ganze Gesellschaft für deren Auskommen zu verpflichten.
Um das Problem heute zu beheben, schlägt Merk das Kinderwahlrecht vor. Weil sie nicht wählen dürfen, sind Minderjährige in der Logik der Demokratie keine relevante Zielgruppe. Deshalb existiert kein Anreiz, ihre Interessen zu verfolgen, der politische Einfluss ist marginal. Daraus folgt eine ineffiziente Kinderpolitik. Für Merk ist das mehr als nur eine unangenehme Sache. Es ist ein Verstoß gegen das Grundrecht, das die Gleichheit aller Bürger vorschreibt.
Kindern mehr politisches Gewicht zu geben, könnte dazu führen, dass die Höhe der Lebenshaltungskosten für Kinder den Renten angepasst würde. Elternschaft wäre keine unbezahlte Arbeit mehr. Geburtenraten würden erhöht, Politikverdrossenheit frühzeitig bekämpft und Kindern und Jugendlichen sehr früh die Rechte und Pflichten mündiger Staatsbürger vermittelt.
„Der Generationenvertrag – wie er allgemein genannt wird – ist kein Generationenvertrag. Es wird einfach eine Generation nicht berücksichtigt“, so Merk. Seine Forderung lautet deshalb, einen Halbsatz im Grundgesetz zu streichen: wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Was Merk wie eine minimale Änderung beschreibt, ist jedoch gerade in Deutschland extrem unpopulär. Die Deutschen lieben das Grundgesetz als eine Institution, in die großes Vertrauen gelegt wird. Zudem bleibt unklar, wie die Umwandlung in einen vollständigen Generationenvertrag finanziert werden sollte. Merk meint, man müsse Gelder umschichten, die Rentner sollten einen größeren Teil beitragen. Gefallen dürfte die Idee nicht jedem.
Merk ist eindeutig: „Je länger diese Neuorientierung hin zu drei statt zwei Generationen dauert, desto weniger wird die heute einzahlende Generation an Rentenleistungen erhalten.“
Noch steht der Professor mit seinen Forderungen ziemlich allein da. Wer sich gegen die Rentner als größte Wählergruppe ausspricht, muss mit Widerstand rechnen. Derzeit läuft aber vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren, das die Herabsenkung des Wahlalters verhandelt. Kurt-Peter Merk ist sehr zuversichtlich, dass sich dort etwas bewegen wird. „Ich denke, dass wir in einem halben Jahr eine Entscheidung haben könnten.“