Von Freitag an gelten im sozialen Netzwerk Facebook veränderte Geschäftsbedingungen. Das Onlineportal verspricht seinen Nutzern mehr Möglichkeiten, Privatsphäre- und Sichtbarkeitseinstellungen zu kontrollieren. Doch bei Datenschützern wächst die Sorge. Denn die neuen AGB erlauben es Facebook, das Nutzerverhalten detaillier und zielgerichteter zu verfolgen. Außerdem können sich Nutzer kaum dagegen wehren. Wer Facebook von Freitag an weiter verwendet, stimmt nach Ansicht des Unternehmens den neuen AGB automatisch zu. Eine Möglichkeit zum Widerspruch ist nicht vorgesehen. Ein Überblick, was sich alles ändert:
Facebook verspricht mit seinen neuen Geschäftsbedingungen mehr Kontrolle über Privatsphäre- und Sichtbarkeitseinstellungen. Allerdings können dank der Änderungen auch Nutzer detaillierter verfolgt werden.
Personalisierte Werbung
Bislang wertet Facebook für die angezeigte Werbung lediglich aus, wie der Nutzer sich im sozialen Netzwerk verhält: Welche Beiträge er anklickt oder kommentiert, worüber er selbst in seinem Profil schreibt oder bei welchen Inhalten - auch auf fremden Webseiten - er den „Like“-Button betätigt. Mit den neuen AGB will Facebook einen Schritt weiter gehen und das Internetverhalten auch auf fremden Webseiten beobachten und für Werbung auswerten.
Gleichzeitig sollen die Nutzer aber besser darüber informiert werden, warum ihnen bestimmte Anzeigen präsentiert werden. Nutzer können deshalb einsehen, in welche Zielgruppe Facebook sie einordnet. Angezeigte Werbung können sie außerdem auf ihre Relevanz bewerten und so laut Facebook selbst dazu beitragen, nur interessante Reklame zu sehen – und die Anzeigenplätze für Unternehmen noch attraktiver zu machen.
Die Daten, die Facebook auf diese Weise sammelt, sollen nach Unternehmensangaben wie bisher nicht verkauft oder Werbekunden direkt zur Verfügung gestellt werden. Allerdings schüren die neuen AGB die Sorge, dass Facebook die Daten mit jenen aus dem Kurznachrichtendienst Whatsapp zusammenführen könnte, der seit Februar 2014 Teil des Konzerns ist. Sollte das geschehen, werde dies per Anordnung untersagt, kündigte der bundesweit für Facebook zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar an.
Standortdaten
Mit den neuen AGB will sich Facebook erlauben lassen, den realen Aufenthaltsort der Nutzer auszuwerten. Mit den Standortdaten kann Facebook die Nutzer beispielsweise darüber informieren, welche Freunde sich gerade in der Nähe befinden. Diese Funktion gibt es in anderen Ländern bereits. Auch sind Werbeanzeigen für lokale Geschäfte oder Restaurants in der Umgebung denkbar. Die notwendigen Daten werden von Facebook bereits jetzt erfasst, nach Unternehmensangaben aber nicht für Werbezwecke ausgewertet. In den Einstellungen der Smartphone-Apps lässt sich die Funktion deaktivieren. Wer sicher gehen will, sollte dem Programm aber keinen Zugriff auf das GPS-Modul und andere Standortdaten gewähren.
Mehr Kontrolle über eigene Daten
Facebook will es den Nutzern im Gegenzug leichter machen, zu entscheiden, wer ihre Inhalte sieht. Sie können die Analyse von besuchten Seiten und Apps kontrollieren. Interaktive Anleitungen sollen zeigen, wo sich die Optionen in den Menüs verbergen. Für Mechthild Heil, CDU, die in der Unionsfraktion für den Verbraucherschutz zuständig ist, ein Grund zum Lob: Das Netzwerk habe sich bemüht, Nutzern einen verständlichen Überblick über die neuen Bestimmungen zu liefern. „Das ist vom Gedanken her sehr gut und auch begrüßenswert“, sagte Heil. „Aber das heißt natürlich nicht, dass das, was dort getan wird, auch für uns in Deutschland rechtlich in Ordnung ist.“ Kritiker bemängeln, dass der Nutzer erst aktiv werden muss, um bessere Kontrolle über seine Daten zu erlangen.
Neue Funktionen sind, wenn sie eingeführt werden in der Regel erst einmal aktiviert, nur ein kleiner Teil der Nutzer informiert sich über Änderungen. Eine Garantie dafür, dass Facebook die entsprechenden Daten hinter den Kulissen nicht trotzdem erhebt und speichert, ist auch das Ausschalten kritischer Funktionen nicht.
Darf Facebook die AGB einfach ändern?
Nach Ansicht vieler Juristen: Nein. Ein Vertrag, der über Allgemeine Geschäftsbedingungen definiert wird, ist nach deutschem Recht für beide Seiten bindend und kann nicht einseitig geändert werden. Eine Klausel für zukünftige Änderungen, wie sie Facebook in seinen AGB einschließt, ist nur dann wirksam, wenn darin konkrete Anlässe vorgesehen sind – beispielsweise veränderte wirtschaftliche oder rechtliche Bedingungen, auf die das Unternehmen reagieren muss. Die entsprechende Klausel bei Facebook hingegen ist nach Ansicht des IT-Rechtsanwalts Christian Solmecke zu allgemein formuliert und daher nicht wirksam. Dem Nutzer hilft das allerdings nur wenig: Selbst ein schriftlicher Widerspruch gegen die neuen Bedingungen dürfte beim US-Konzern jedoch ungehört verhallen.
Facebook verspricht mit seinen neuen Geschäftsbedingungen mehr Kontrolle über Privatsphäre- und Sichtbarkeitseinstellungen. Allerdings können dank der Änderungen auch Nutzer detaillierter verfolgt werden.
Personalisierte Werbung
Bislang wertet Facebook für die angezeigte Werbung lediglich aus, wie der Nutzer sich im sozialen Netzwerk verhält: Welche Beiträge er anklickt oder kommentiert, worüber er selbst in seinem Profil schreibt oder bei welchen Inhalten - auch auf fremden Webseiten - er den „Like“-Button betätigt. Mit den neuen AGB will Facebook einen Schritt weiter gehen und das Internetverhalten auch auf fremden Webseiten beobachten und für Werbung auswerten.
Gleichzeitig sollen die Nutzer aber besser darüber informiert werden, warum ihnen bestimmte Anzeigen präsentiert werden. Nutzer können deshalb einsehen, in welche Zielgruppe Facebook sie einordnet. Angezeigte Werbung können sie außerdem auf ihre Relevanz bewerten und so laut Facebook selbst dazu beitragen, nur interessante Reklame zu sehen – und die Anzeigenplätze für Unternehmen noch attraktiver zu machen.
Die Daten, die Facebook auf diese Weise sammelt, sollen nach Unternehmensangaben wie bisher nicht verkauft oder Werbekunden direkt zur Verfügung gestellt werden. Allerdings schüren die neuen AGB die Sorge, dass Facebook die Daten mit jenen aus dem Kurznachrichtendienst Whatsapp zusammenführen könnte, der seit Februar 2014 Teil des Konzerns ist. Sollte das geschehen, werde dies per Anordnung untersagt, kündigte der bundesweit für Facebook zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar an.
Standortdaten
Mit den neuen AGB will sich Facebook erlauben lassen, den realen Aufenthaltsort der Nutzer auszuwerten. Mit den Standortdaten kann Facebook die Nutzer beispielsweise darüber informieren, welche Freunde sich gerade in der Nähe befinden. Diese Funktion gibt es in anderen Ländern bereits. Auch sind Werbeanzeigen für lokale Geschäfte oder Restaurants in der Umgebung denkbar. Die notwendigen Daten werden von Facebook bereits jetzt erfasst, nach Unternehmensangaben aber nicht für Werbezwecke ausgewertet. In den Einstellungen der Smartphone-Apps lässt sich die Funktion deaktivieren. Wer sicher gehen will, sollte dem Programm aber keinen Zugriff auf das GPS-Modul und andere Standortdaten gewähren.
Mehr Kontrolle über eigene Daten
Facebook will es den Nutzern im Gegenzug leichter machen, zu entscheiden, wer ihre Inhalte sieht. Sie können die Analyse von besuchten Seiten und Apps kontrollieren. Interaktive Anleitungen sollen zeigen, wo sich die Optionen in den Menüs verbergen. Für Mechthild Heil, CDU, die in der Unionsfraktion für den Verbraucherschutz zuständig ist, ein Grund zum Lob: Das Netzwerk habe sich bemüht, Nutzern einen verständlichen Überblick über die neuen Bestimmungen zu liefern. „Das ist vom Gedanken her sehr gut und auch begrüßenswert“, sagte Heil. „Aber das heißt natürlich nicht, dass das, was dort getan wird, auch für uns in Deutschland rechtlich in Ordnung ist.“ Kritiker bemängeln, dass der Nutzer erst aktiv werden muss, um bessere Kontrolle über seine Daten zu erlangen.
Neue Funktionen sind, wenn sie eingeführt werden in der Regel erst einmal aktiviert, nur ein kleiner Teil der Nutzer informiert sich über Änderungen. Eine Garantie dafür, dass Facebook die entsprechenden Daten hinter den Kulissen nicht trotzdem erhebt und speichert, ist auch das Ausschalten kritischer Funktionen nicht.
Darf Facebook die AGB einfach ändern?
Nach Ansicht vieler Juristen: Nein. Ein Vertrag, der über Allgemeine Geschäftsbedingungen definiert wird, ist nach deutschem Recht für beide Seiten bindend und kann nicht einseitig geändert werden. Eine Klausel für zukünftige Änderungen, wie sie Facebook in seinen AGB einschließt, ist nur dann wirksam, wenn darin konkrete Anlässe vorgesehen sind – beispielsweise veränderte wirtschaftliche oder rechtliche Bedingungen, auf die das Unternehmen reagieren muss. Die entsprechende Klausel bei Facebook hingegen ist nach Ansicht des IT-Rechtsanwalts Christian Solmecke zu allgemein formuliert und daher nicht wirksam. Dem Nutzer hilft das allerdings nur wenig: Selbst ein schriftlicher Widerspruch gegen die neuen Bedingungen dürfte beim US-Konzern jedoch ungehört verhallen.