Es gibt Sprüche, die sollten auf T-Shirts stehen. Auch „This sick beat“, also „Dieser irre Beat“, mag für viele darunter fallen, besonders für Fans von Taylor Swift. Die amerikanische Popsängerin rappt den Ausdruck in einer Passage ihres Hits „Shake it off“. Seitdem ist „This sick beat“ mindestens so bekannt wie der Song, in dem er vorkommt. Aber das mit den T-Shirt-Aufdrucken könnte schwierig werden. Denn Taylor Swift hat sich diesen und weitere Sprüche aus ihrem aktuellen Album „1989“ urheberrechtlich schützen lassen.
Ein Schlag für Fans – und für alle unabhängigen Hersteller von Vermarktungsprodukten, die an Swifts Erfolg mitverdienen wollten. Wer künftig etwa „Nice to meet you. Where you been?“ auf seine Badeseife prägen oder „Party like it’s 1989“ auf seine Weihnachtsstrümpfe sticken lassen will, kommt an der Sängerin und ihren Anwälten nicht mehr vorbei. Denn Taylor Swift gehören die irren Beats. Und das in vielerlei Hinsicht: Denn der Bann ist nicht nur auf T-Shirts beschränkt, wie beim US-Patentservice Justia Trademarks nachzulesen ist, sondern reicht von Hautcreme (bei „This sick beat“) über Pappteller (bei „Party like it’s 1989“) bis hin zu abwaschbaren Tattoos (bei „Cause we never go out of style“). Die Popsängerin agiert frei nach dem Motto: alles meins. Wer sich nicht daran hält, wird rechtlich belangt. Und das könnte bei einer der weltweit erfolgreichsten Künstler teuer werden.
Taylor Swift bei den New Year's Eve Celebrations in New York. Die 25-Jährige hat sich einige Songpassagen aus ihrem neuen Album '1989' patentieren lassen.
Mit „1989“ ist die 25-jährige Swift endgültig und vor allem international vom Countrysternchen zum Popstar avanciert; das Album verkaufte sich in den USA allein in der ersten Woche mehr als eine Million Mal und erreichte auf Anhieb Platz eins der Charts. Auch eine Sonderedition für die Supermarktkette Target verkaufte sich dank exklusiver Zusatzsongs gut. Swift ist bereits siebenfache Grammy-Preisträgerin, im Februar könnten weitere Trophäen hinzukommen. Das Time-Magazine hat sie vor Kurzem zur „wichtigsten aktuellen Künstlerin“ gekürt. Und als solche nimmt Swift ihre Sache ziemlich ernst: Im Wall Street Journal sagte sie im vergangenen Sommer einmal: „Musik ist eine Kunst, und Kunst ist wichtig und rar. Und für wertvolle Dinge sollte man etwas bezahlen.“ Im darauffolgenden Herbst, kurz nach Erscheinen von „1989“, zog sie ihre Songs komplett aus dem Musikstreaming-Dienst Spotify zurück und verprellte die Verantwortlichen ebenso wie die Fans. Aber langfristig machte dieser Schritt ihre Musik nur noch exklusiver.
Nun läuft auch noch die Vermarktung ihrer Texte ausschließlich über sie. Vater Scott Kingsley Swift, Vermögensberater bei der Investmentbank Merrill Lynch, dürfte angesichts von so viel Geschäftssinn stolz auf seine Tochter sein. Immerhin erwähnt er seine Kinder in seinem Vorstellungstext auf der Internetseite der Bank; Sohn Austin gehe auf die Universität Notre Dame im Bundesstaat Indiana, Tochter Taylor sei eben mehrfache Grammy-Gewinnerin.
Denn Taylor Swift hat verstanden, wie die Musikbranche inzwischen funktioniert. Ihr Patentierungswahn ist daher nicht albern oder überzogen, wie es auf den ersten Blick erscheint, sondern ein cleverer Schachzug. In einer Zeit, in der Musiker und Bands mit Albumverkäufen allein keinen großen Reibach mehr machen können, zählen alle anderen Nischen umso mehr, aus denen sich Profit schlagen lässt. Nischen wie die Drumherum-Vermarktung, wie bedruckte T-Shirts oder Pappteller. Von diesen profitiert künftig nur noch eine: Taylor Swift selbst. Vielleicht wäre das eine Idee für den nächsten Hit der Künstlerin: ein Song namens „Smart move“, also „Cleverer Schachzug“. Die Worte sähen bestimmt auch auf einem T-Shirt gut aus.
↧
Meine irren Beats
↧